Finanzielles
Rund um die Pflege daheim“ Finanzielle Entlastungs- und Unterstützungsangebote 2019
Zuschuss zum Pflegegeld, Land Vorarlberg
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
Steuerliche Begünstigungen (AK)
Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung
Sonstige finanzielle Vorteile und Unterstützungen
Familienzuschuss des Landes Vorarlberg
Mobile Familienentlastung (Land Vorarlberg)
(vorher Familienentlastung auf Gutschein)
Angehörigenbonus für pflegende Angehörige
Chancengesetz und Integrationshilfe Land Vorarlberg
Integrationshilfe Land Vorarlberg
Vergünstigungen und Unterstützungen zum Thema Wohnen
Ermäßigungen für öffentliche Verkehrsmittel ÖBB
Verkehrsverbund Vorarlberg-Ermäßigung
Vergünstigungen und Unterstützungen zum Thema Kfz
Informationen zur Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer, zur Gratisvignette und der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Menschen mit Behinderung
https://www.asfinag.at/gratisvignette
Sonstige Vergünstigungen und Unterstützungen
Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühr und Zuschuss zum Fernsprechentgelt (GIS)
Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale und der teilweisen Entrichtung vom Ökostromförderbeitrag
Befreiung von der Rezeptgebühr
E-Card:
Personen, die von der Rezeptgebühr befreit wurden, sind auch vom Service-Entgelt, das es für die e-card gibt, befreit. Ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung gilt gleichzeitig auch als Antrag auf Befreiung von der Gebühr für die e-card und umgekehrt.
Alle Informationen zur e-card erhalten Sie unter https://www.vgkk.at/cdscontent/?contentid=10007.722352&viewmode=content
Befreiung vom Selbstbehalt bei Hilfsmitteln und Heilbehelfen
Fahrtkostenersatz für medizinische Behandlungen
Windeln (Inkontinenzversorgung)
Kostenlose Müllsäcke
Um den erhöhten Bedarf an Müllsäcken auszugleichen, stellen manche Gemeinden ihren Mitbürgern kostenlos Müllsäcke zur Verfügung, wenn sie selbst oder ein Familienmitglied infolge einer Behinderung Windeln benützen müssen. Hierüber bedarf es – als einzige Voraussetzung – einer Bestätigung durch den Hausarzt.
Anfragen bzw. Anträge richten Sie bitte an Ihr zuständiges Gemeindeamt.
Neues Erwachsenenschutzgesetz
Sachwalterschaft, Angehörigenvertretung und Vorsorgevollmacht
Ab Mitte 2018 wird das bestehende Sachwalterschaftsgesetz vom neuen Erwachsenenschutzgesetz abgelöst.
Das ifs (Institut für Sozialdienste) ist in Vorarlberg der Ansprechpartner zum neuen Erwachsenenschutzgesetz.
Im Laufe der nächsten 5 Jahre werden die bestehenden Sachwalterschaften und Angehörigenvertretungen vom Gericht beendet und im Sinne des neuen Erwachsenenschutzrechts in die neuen Vertretungsformen umgewandelt.
Informationen dazu erhalten Sie beim Institut für Sozialdienste
https://www.ifs.at/erwachsenenvertretung.html?C=0&cHash=43986e1dd68ff87cfc4cdf05e903bb53